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Nebenkostenprivileg


briter54

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Was meint Ihr? Wird, falls ich keinen eigenen Vertrag mit bsplw. Vodafone abschließe, das Kabelfernsehen im Haus (24 Parteien) wirklich abgestellt? Und was ist denn dann mit meinem Kabel-Internet, für das ich einen Vertrag mit einer Tochtergesellschaft von Vodafone habe?

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Der Kabel-TV Empfang wird für alle Mietparteien unterbunden, welche keinen eigenen TV-Vertrag mit Vodafone haben wollen. Dies kann auf vier verschiedene Arten geschehen:

 

1.)

Wenn die Antennenkabel vom Keller aus sternförmig in die einzelnen Wohnungen verlegt sind, werden alle Wohnungen ohne Vertrag vom Verteiler abgeklemmt. Ausnahme: Ein Haushalt hat einen Vertrag für Kabelinternet, aber keinen Vertrag für Kabel-TV, dann Punkt 4. Die nicht verwendeten Anschlüsse am Verteiler werden plombiert.

 

2.)

Die Leitung geht im Treppenhaus als Stammleitung nach oben und auf jeder Etage befinden sich Stichabzweige für die einzelnen Wohnungen. Auch hier werden alle Wohnungen, für die kein TV-Vertrag abgeschlossen wurde, abgeklemmt und die Anschlüsse am Abzweiger werden plombiert. Ausnahme: Ein Haushalt hat einen Vertrag für Kabelinternet, aber keinen Vertrag für Kabel-TV, dann Punkt 4.

 

3.)

Die Dosen in den Wohnungen sind in Kette geschaltet. In diesem Fall werden in den Wohnungen, für welche kein TV-Vertrag vorliegt, die vorhandenen Dosen mit einer speziellen Abdeckung verschlossen und plombiert. Ausnahme: Ein Haushalt hat einen Vertrag für Kabelinternet, aber keinen Vertrag für Kabel-TV, dann Punkt 4.

 

4.)

Sofern eine Mietpartei einen Vertrag für Kabelinternet, aber keinen Vertrag für Kabel-TV hat, wird die Antennendose durch eine spezielle Filterdose ersetzt oder es wird ein Filteraufsatz auf die bestehende Dose aufgesetzt. Auch dieser wird natürlich plombiert. Die Filter sorgen dafür, daß nur die Frequenzen, welche für Kabel-Internet genutzt werden durchgelassen werden, währen die anderen Frequenzen stark gedämpft werden, so daß das Kabel-TV nicht mehr nutzbar ist.

 

 

Die Mietparteien sind gesetzlich verpflichtet, dem Hauseigentümer oder einer von ihm beauftragten Firma nach vorheriger Ankündigung den Zugang zur Wohung zu gestatten, um diese Arbeiten auszuführen bzw. ausführen zu lassen. Wenn eine Mietpartei sich dem verweigert, dann kann der Hauseigentümer Klage einreichen, und da die Rechtslage eindeutig ist, fallen die Verfahrenskosten letztendlich dem Mieter zur Last. Darüber hinaus darf Vodafone natürlich von allen Mietparteien, welche keinen TV-Vertrag haben, den Kabel-TV Anschluß aber trotzdem weiter genutzt haben, Schadensersatz zuzüglich Verzugszinsen verlangen und ggf. einklagen.

 

 

Bei der Überlegung, ob man einen Einzelvertrag mit Vodafone abschließen will oder auf eine andere Art des TV-Empfangs wechseln will sollte man folgendes bedenken:

 

Zum einen hat man bis auf eine spezielle Ausnahme auch bisher für die Nutzung des Kabel-TVs bezahlt. Nur geschah dies bisher im Rahmen der Betriebskostenabrechnung, was spätestens ab dem 1.7.2024 nicht mehr zulässig ist. Die Ausnahme sind Bezieher von Sozialleistungen nach dem SGB II oder SGB XII: Bei diesen Haushalten wurden die Kosten für das Kabel-TV als Teil der Betriebskosten und somit als Teil der Kosten der Unterkunft vom zuständigen Sozialleistungsträger übernommen, so daß dieser Personenkreis nach der alten Regelung tatsächlich nicht selbst für das Kabel-TV zahlen mußte.

 

Soll ich beim Kabel-TV bleiben und einen eigenen Vertrag abschließen ?

 

Im ersten Schritt sieht man sich die Betriebskostenabrechnung des Jahres 2023 an um festzustellen, wieviel man bisher indirekt für das Kabel-TV bezahlt hat. Bei mir sind dies zum Beispiel 111,38€ gesamte Jahr 2023, also 9,28€ / Monat. Wenn der Hauseigentümer eine sogenannte "Versorgungsvereinbarung" mit Vodafone abgeschlossen hat, so kann der einzelne Mieter den Tarif "TV Connect Start" zu einen Vorzugspreis bestellen, welcher von der Anzahl der Nutzer im Haus abhängt, jedoch höchstens 9,99€ / Monat beträgt. Bei mir sind es 9,98€ / Monat. Letztendlich bezahle ich also durch den Einzelvertrag 0,70€ / Monat mehr als bisher. Wenn der Eigentümer eine solche Versorgungsvereinbarung nicht abschliessen will, kostet der Einzelvertrag dagegen 12,99€ / Monat. Diese Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren, welche jedoch vorzeitig endet, wenn man umzieht oder der Eigentümer die Versorgungsvereinbarung kündigt.

 

Meine persönliche Empfehlung lautet, daß man, sofern man einen geeigneten Aufstellungsort hat, auf Satellitenempfang wechseln sollte. Bei mir ist dies leider nicht möglich, da mein Balkon und alle Fenster nach Norden zeigen. Für diese Empfehnlung habe ich zwei Gründe:

 

Zum einen hat man beim Wechsel auf Satellit nur einmalige Anschaffungskosten für die Antenne, das LNB und das Antennenkabel samt F-Steckern. Wenn man man mehrere TV-Geräte versorgen will, sind die Mehrkosten eher gering, denn ein Twin- oder Quad-LNB anstelle eines Single-LNBs ist nur geringfügig teurer und etwas mehr Kabel verursacht auch nur geringfügig höhere Kosten. Separate Receiver benötigt man i.d.R. nicht mehr, weil alle neueren TV-Geräte einen DVB-S2 Tuner besitzen. Bei dieser Lösung hat man zunächst relativ hohe Anschaffungskosten, aber dafür fallen keinerlei monatliche Kosten mehr an. Sobald sich die Kosten für die Anschaffung amortisiert haben guckt man tatsächlich umsonst. Desweiteren hat man über DVB-S2 und DVB-C eine deutlich bessere technische Qualität als bei IPTV. Die Bandbreite der einzelnen Sender ist deutlich höher als bei IPTV Anbietern, und man hat nur eine sehr geringe Latenz auf dem Übertragungsweg.

 

DVT-T2 ist nur für solche Personen eine Alternative, welche nur die öffentlich-rechtlichen Sender sehen wollen. Denn die Privatsender sind bei DVB-T2 verschlüsselt und nur für 5,99€ / Monat zu sehen. Bei diesem sogenannten "Freenet.tv" Abo wird für jedes TV-Gerät ein weiteres Abo benötigt !

 

Von IPTV Anbietern rate ich dagegen ab, weil diese aus meiner Sicht zwei Nachteile haben:

Zum erlaubt der preiswerteste Tarif meistens nur die gleichzeitige Nutzung von ein oder zwei Streams. Möchte man mehr als einen Stream nutzen braucht man ein größerer Abo, welches dann oft bereits teuerer ist, als wenn man das Kabel-TV behalten würde. Desweiteren ist die Bildqualität aufgrund der recht geringen Bitrate der Signale schlechter und die Latenz höher als bei Sat- oder Kabel-Empfang. Und zum dritten kann man, wenn das Internet ausfällt auch nicht mehr TV gucken, was bei Sat- oder Kabel-TV nicht zutrifft. Eine Besonderheit ist Magenta-TV, da man hier einerseits schon im kleinsten Abo mehrere Streams parallel nutzen kann. Aber dort kostet schon das kleinste Abo 10€ pro Monat und zum anderen muß man in vielen Fällen das Gerät "Magenta TV One" dazu kaufen oder mieten. Somit ist Magenta TV aus meiner Sicht keine Alternative, weil es im Endeffekt sogar teurer ist, als wenn man das Kabel-TV behalten würde.

 

 

C.U. Nanobot

 

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Hallo Nanobot,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Habe mir gerade auch Kabel TV von Vodafone bestellt.

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Posted (edited)
Am 30.5.2024 um 20:44 schrieb NanoBot:

3.)

Die Dosen in den Wohnungen sind in Kette geschaltet. In diesem Fall werden in den Wohnungen, für welche kein TV-Vertrag vorliegt, die vorhandenen Dosen mit einer speziellen Abdeckung verschlossen und plombiert. Ausnahme: Ein Haushalt hat einen Vertrag für Kabelinternet, aber keinen Vertrag für Kabel-TV, dann Punkt 4.

Die Mietparteien sind gesetzlich verpflichtet, dem Hauseigentümer oder einer von ihm beauftragten Firma nach vorheriger Ankündigung den Zugang zur Wohung zu gestatten, um diese Arbeiten auszuführen bzw. ausführen zu lassen. Wenn eine Mietpartei sich dem verweigert, dann kann der Hauseigentümer Klage einreichen, und da die Rechtslage eindeutig ist, fallen die Verfahrenskosten letztendlich dem Mieter zur Last. Darüber hinaus darf Vodafone natürlich von allen Mietparteien, welche keinen TV-Vertrag haben, den Kabel-TV Anschluß aber trotzdem weiter genutzt haben, Schadensersatz zuzüglich Verzugszinsen verlangen und ggf. einklagen.

Das klappt nur, wenn ich einen Vodafone Mitarbeiter/Beauftragten in die Wohnung lasse. 😁Selbst wenn so eine Personen in die Wohnung kommt, wird er/sie nicht an die Dose kommen, denn sie ist durch Einrichtungsgegenstände verstellt.

Edited by Meo
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